Arbeitsmedizin– Sicher im Arbeitsalltag

lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit untersuchen

Die arbeitsmedizinischen Angebots-, Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben um Unfälle und Fehlverhalten auf allen Ebenen zu vermeiden. Sie dienen dem Schutz des Arbeitnehmers und werden in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt.
Abgesehen von unseren Leistungen in den Betrieben vor Ort, bieten wir sämtliche Untersuchungen auch in unseren Standorten an.

Im folgenden listen wir Ihnen die gängigsten Untersuchungen auf:

Unser nächster Urlaub ist vom
23.02. – 06.03.2023

Betriebsmedizinische Sprechstunden:
Dienstags: 15:00 h – 18:00 h
Donnerstags: 15:00 h – 18:00 h
in Achim, Bergstraße 13.
Für Terminvereinbarungen klicken Sie bitte unten auf Doctolib.

Fahr-, Steuer-, und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25)

Diese Eignungsuntersuchung ist (wie der Name schon selbst aussagt) für Mitarbeiter, die Fahr,-Steuer-, und Überwachungstätigkeiten ausüben, eine Pflicht-Untersuchung.

Lärmexpositionen (ehem. G20)

Diese Pflicht-/Angebotsvorsorge (Pflicht ab 85 dB(A))dient dem Schutz Ihres Gehörs. Es ist wichtig die Veränderungen der Hörleistung zu überprüfen und ggf. mit Hörschutz die Ohren zu schützen.

Bildschirmgeräte (ehem. G 37)

Diese Angebotsuntersuchung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbieten, wenn diese mehr als 4 Stunden täglich an Bildschirmgeräten arbeiten.

Absturzgefahr/Baumarbeiten (ehem. G 41/H9)

Diese Eignungsuntersuchung ist für alle Mitarbeiter, die in großen Höhen arbeiten müssen.

Hautgefährdende Tätigkeiten (ehem. G 24)

Bei dieser Pflicht-Vorsorgeuntersuchung geht es um die begutachtung der Haut und ggf. der Beratung der Hautpflege.

Infektionsgefährdung (ehem. G 42)

Bei dieser Pflicht-Vorsorgeuntersuchung geht es um das Überprüfen des Impfschutzes .

Atemschutzgeräteträger I + II (ehem. G 26.1 + 26.2)

Diese Pflichtvorsorge-Untersuchung prüft das Lungenvolumen und ist z.B. für Tischler, Maler und Lackierer pflicht.

schwerer Atemschutz für Atemschutzgeräteträger III (ehem. G 26.3)

Diese Eignungsuntersuchung prüft u.a. die körperliche Fitness, das Lungenvolumen und ist für Feuerwehrleute der Atemschutzgeräteträgergruppe III pflicht.

Untersuchungen bei Arbeiten mit Gefahrenstoffen:

Blei (ehem. G 2)

Bei dieser Pflicht-Vorsorgeuntersuchung wird kontrolliert, ob das Arbeiten mit Blei im Körper nachgewiesen werden kann.

Benzol (ehem. G 8)

Bei dieser Pflicht-Vorsorgeuntersuchung wird kontrolliert, ob das Arbeiten mit Benzol im Körper nachgewiesen werden kann.

Quecksilber (ehem. G 9)

Bei dieser Pflicht-Vorsorgeuntersuchung wird kontrolliert, ob das Arbeiten mit Quecksilber im Körper nachgewiesen werden kann.

mineralische Stäube (ehem. G 1.1 - 1.3)

Bei dieser Pflicht-Vorsorgeuntersuchung wird kontrolliert, ob das Arbeiten mit Quarz, Asbest oder Keramik im Körper nachgewiesen werden kann.

Staubbelastung (ehem. G 1.4)

Bei dieser Pflicht-Vorsorgeuntersuchung wird kontrolliert, ob das Arbeiten unter Staubbelastung im Körper nachgewiesen werden kann.

krebserregende Stoffe (ehem. G 4)

Bei dieser Pflicht-Vorsorgeuntersuchung wird kontrolliert, ob das Arbeiten mit Gefahrstoffen, die krebsbildende Hautveränderungen hervorrufen können, nachgewiesen werden kann.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Gerne können Sie uns während unserer Sprechzeiten anrufen. Sollten wir mal nicht ans Telefon gehen können, dann sprechen Sie uns bitte Ihren Namen und die Telefonnummer auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück!
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