Arbeiten an Bildschirmgeräten

ehemals G 37 genannt

Diese Angebotsuntersuchung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbieten, wenn diese mehr als 4 Stunden täglich an Bildschirmgeräten arbeiten. Sinn und Zwecks ist das Prüfen der Sehfähigkeit und der Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille. Bitte bringen Sie zu dieser Untersuchung Ihre Brille/n mit!

Untersuchungsinhalte: Anamnese, Visus (Sehtest) in drei Distanzen mit Farbsinn.

Kosten: 30,37 € 1-facher Satz – 1,3-facher Satz (entspricht AOK Satz)
(s.h. Preisliste arbeitsmedizinsche Untersuchungen nach DGUV Grundsätzen und nach staatlichen Vorgaben nach GOÄ Stand 2011)

Zeitpunkt

jederzeit nach Arbeitsbeginn

 

Nachuntersuchung

bei unter 40-jährigen alle 5 Jahre
bei über 40-jährigen, alle 3 Jahre

 

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