Lärmexposition

ehemalig G 20 genannt

Diese Pflicht-/Angebotsvorsorge (Pflicht ab 85 dB(A))dient dem Schutz Ihres Gehörs. Es ist wichtig die Veränderungen der Hörleistung zu überprüfen und ggf. mit Hörschutz die Ohren zu schützen. Es ist nicht immer ein Knalltrauma, dass einen Hörverlust verursacht, sondern die Dauer der Lärmbelastung.  Betroffene Berufsgruppen sind z.B.:
– Tischler
– alle Maschinenbediener von lauten Werkzeug und Anlagen

Wer außerdem untersucht werden muss und wo es Ausnahmen gibt, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Berufsgenossenschaft.

Untersuchungsinhalt: Anamnese, Audiometrie (Hörtest), Körperstatus.

Kosten:  18,07 €  1-facher Satz – 1,3-facher Satz (entspricht AOK Satz)
(s.h. Preisliste arbeitsmedizinsche Untersuchungen nach DGUV Grundsätzen und nach staatlichen Vorgaben nach GOÄ Stand 2011)

Zeitpunkt

bei Arbeitsantritt

 

Nachuntersuchung

nach der Erstuntersuchung nach einem Jahr,
danach alle 3 Jahre

 

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